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Pflegegeld


Für die verschiedenen Pflegegrade gibt es unterschiedliche Zuschüsse und Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese variieren je nach Schwere der Pflegebedürf tigkeit und den spezifischen Bedürfnissen der betroffenen Person. Die wichtigsten Leistungen und Zuschüsse im Detail:


1. Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige)
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine Person zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 € monatlich

 2. Sachleistungen (für professionelle Pflege zu Hause)

Wenn professionelle Pflegekräfte die Pflege zu Hause übernehmen, können Sachleistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen richten sich ebenfalls nach dem Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: keine Sachleistungen
  • Pflegegrad 2: 724 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.363 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.693 € monatlich 
  • Pflegegrad 5: 2.095 € monatlich

3. Kombinationsleistungen (Pflegegeld und Sachleistungen)
Wenn eine Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und professioneller Pflege notwendig ist, können sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen anteilig in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Verhältnis der erbrachten Leistungen.
4. Verhinderungspflege (für die Entlastung von pflegenden Angehörigen). Pflegende Angehörige können sich eine Auszeit nehmen, indem sie professionelle Pflegekräfte engagieren. Der Zuschuss zur Verhinderungspflege wird ebenfalls nach Pflegegrad differenziert:
Pflegegrad 2 bis 5: Bis zu 1.685 Euro jährlich für max. 6 Wochen

Fazit:
Die Höhe der Zuschüsse hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen. Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag sind zentrale Bestandteile der Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen.


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